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Bericht zur Anliegerversammlung „Südliche Ortmitte“ und 2. Bauabschnitt Arenberger Straße mit Änderung „Am Hohlweg II“

Urbar (bei Koblenz), den 25. 07. 2017

Anliegerversammlung „Südliche Ortmitte“ und 2. Bauabschnitt Arenberger Straße mit Änderung „Am Hohlweg II“ war gut besucht

 

Urbar. Die Ortsgemeinde Urbar hat für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß §3 (1) BauGB zum Bebauungsplan „Südliche Ortsmitte“, der 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Hohlweg II und zur Vorstellung der Planung des zweiten Bauabschnitts der Arenberger Straße „Vom Friedhof zur Gemarkungsgrenze“ am 12. Juli 2017 (Veröffentlichungen am 29.6. und am 6.7.2017) eine Anliegerversammlung durchgeführt.

Frau Ortsbürgermeisterin Küsel begrüßte die Bürgerinnen und Bürger und freute sich über den regen Zuspruch, der zeige, dass die Bürger von ihrer Beteiligung regen Gebrauch machten. Alle Anregungen würden notiert und allen Fachplanern und Ratsmitgliedern zur weiteren Überarbeitung zur Verfügung gestellt. Wer nicht in der Versammlung seine Anregungen oder Stellungnahmen vorbringen wollte, könne dies auch in der VG Verwaltung nachholen. Selbstverständlich ist dies auch den Bürgerinnen und Bürgern möglich, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten.

Zunächst übernahm der Beigeordnete Ackermann die Sitzungsleitung, da Frau Küsel bezüglich des Bebauungsplanes befangen war. Frau Weber, Fachplanerin vom Ingenieurbüro Sprengnetter, erläuterte den von ihr aufgestellten Entwurf des Bebauungsplans „Südliche Ortsmitte“. Es wurden zahlreiche Fragen gestellt, die beantwortet wurden oder als Anregungen in die Überarbeitung aufgenommen wurden.

Der zweite Teil der Anliegerversammlung betraf den zweiten Bauabschnitt der Arenberger Straße „Vom Friedhof bis zur Gemarkungsgrenze“ sowie der damit zusammenhängenden 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Hohlweg II“.

Herr Weinand, vom gleichnamigen Ingenieurbüro Weinand stellte die Planung umfassend vor. Zunächst wurde die Frage gestellt, inwiefern die Planung mit der Stadt Koblenz abgestimmt wurde. Bauamtsleiter der VG Vallendar Herr Kuhl erläuterte hierzu, dass man im Kontakt mit der Stadt Koblenz stehe und auch Einigkeit über einen benötigten Grunderwerb bestehe, welcher auf der Höhe der Zufahrt zur Straße „Am Hellengraben“ und zum Sportplatz ursprünglich noch größer ausfiel, als dort noch ein Kreisel vorgesehen war.

Weiterhin wurde auf die Gefahr der Koblenzer Planungen im Bereich der Fritsch-Kaserne hinsichtlich der in Folge zu erwartenden erhöhten Verkehrsbelastung hingewiesen, mit der Frage, wie dieser entgegengewirkt werde. Durch die Herabstufung der Straße einschließlich der verkehrsberuhigten Maßnahmen wird die Attraktivität der Arenberger Straße als Durchgangsstraße reduziert.

Da die Anbindung zur Straße „Am Hellengraben“ im Zuge der vorgestellten Planung entfällt, wurde angeregt, die Verschwenkung der Straße weiter zur Gemarkungsgrenze hin anzulegen, damit die Anbindung bestehen bleiben könne. Herr Weinand erläuterte hierzu, dass bei einer solchen Verlegung die Verschwenkung ihre verkehrsberuhigende Wirkung verlieren würde. Da zunächst ein Kreisel geplant war, wurde die Frage gestellt, warum von diesem letztendlich abgesehen wurde. Herr Weinand nannte vor allem die immensen Mehrkosten, die ein Kreisel im Vergleich zur vorgestellten Planung verursacht hätte. Frau Küsel ergänzte hierzu noch, dass sich der Rat die Entscheidung nicht einfach gemacht habe. Es waren insgesamt neun verschiedene Varianten besprochen worden und letztendlich habe man sich auf die vorgestellte geeinigt. Mit einer Verschwenkung könne die Koblenzer Fritsch-Kaserne nicht durch einen Anschluss an den Kreisel eine direkte und kürzere verkehrsmäßige Erschließung bekommen. Auch wurde befürchtet, dass bei einer Kreisellösung der Ausweichverkehr durch den Hellengraben/Am Mühlenberg/Friedrich-Ebert-Straße fließt. Weiterhin wurden etliche Anregungen zu Parktaschen, Fahrbahnbreite, Einflussmöglichkeiten bei den Planungen der Fritschkaserne, Umleitungen während der Bauphase oder der Straßenbeleuchtung gegeben.

Im Rahmen des Ausbaus der Arenberger Straße ist es erforderlich, den Bebauungsplan „Am Hohlweg II“ zu ändern. Herr Rösch von der Verbandsgemeindeverwaltung stellte die 2. Änderung des Plans vor, welche den Bereich der Verschwenkung sowie den Rückbau der Anbindung zur Straße „Am Hellengraben“ umfasst und erläutert die Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der laufenden Offenlage, deren Frist auf den 11. August 2017 datiert ist.

In der folgenden Fragerunde kamen weitere Fragen bezüglich der Baumaßnahme selbst auf. So wurde die Frage gestellt, ob eine automatische Ampelschaltung, die erst bei Annäherung auf Grün schaltet, eine bessere und auch günstigere Alternative sei. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, den Friedhof im Zuge der Planung zu berücksichtigen, insbesondere hinsichtlich des Verkehrsaufkommens während einer Beerdigung. Angefragt wurde zudem, ob anstelle des Rückbaus der Zufahrt ggf. eine Polleranlage für Anwohner installiert werden könne.

Karin Küsel bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die rege Diskussion und betonte, dass alle Anregungen ernst genommen würden. „Nehmen Sie weiterhin Gebrauch von der Möglichkeit der Beteiligung.“ forderte Sie die Anwohner auf.