Gut versorgt – Vorsorgevollmacht- Eine Informationsveranstaltung der Ortsgemeinde Urbar

Urbar (bei Koblenz), den 23. 11. 2018

Plötzlich kann ein Mensch nicht mehr handeln. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Demenzerkrankung führen dazu, dass auch die Dinge, die man bisher immer selbständig regeln konnte, von anderen erledigt werden müssen. Ehepartner, Kinder oder Eltern dürfen nicht automatisch wichtige Entscheidungen treffen oder für diese Menschen unterschreiben. „In gesunden Tagen muss Vorsorge getroffen werden“, erklärt Margit Vogt, Sozialberaterin des Sozialdienstes katholischer Frauen Koblenz. Im Urbarer Bürgerhaus hatte sie auf Einladung der Ortsgemeinde in einem sehr anschaulichen Vortrag in das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingeführt. Dabei machte sie die Unterschiede zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht deutlich. Sie ermutigte die Anwesenden, auch um den Angehörigen in der allerletzten Lebensphase zu entlasten, den Willen des Vollmachtgebers deutlich zu machen, damit er von den Angehörigen umgesetzt werden kann. In einer Vorsorgevollmacht werden Vermögens-, Gesundheits-, Aufenthalts- und Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten geregelt, vorausgesetzt der Mensch ist zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht geschäftsfähig. Herr Eikmeier, Geschäftsführer der ökumenischen Sozialstation regte an, aktuelle Formulare zur Vorsorgevollmacht z.B. von der Homepage des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz herunterzuladen (https://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/). Gerne bietet auch Bürgermeisterin Karin Küsel ihre Hilfe an. Aktuelle Formulare können auch im Büro der Ortgemeinde abgeholt werden. Da die Bedürfnisse und Wünsche sehr individuell sind, wird die Sozialberaterin Margit Vogt im Gemeindebüro in der Arenberger Straße 33a im kommenden Jahr Sprechstunden anbieten. Die Termine werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

 

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