Hinweis zur Anmietung des Bürgerhauses (10. CoBeLVO)

Urbar (bei Koblenz), den 23. 06. 2020

Gemäß der 10. CoBeLVO sind ab 24. Juni gelten folgende Auflagen: (Stand 19.06.2020)

 

Private Veranstaltungen mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis, wie beispielsweise Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, sind mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 sowie die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 sind möglichst zu beachten. Der Veranstalter soll die Anzahl der anwesenden Personen so begrenzen, dass die Abstandsregelungen möglichst eingehalten werden können. Anwesenden Personen soll
ein Sitzplatz zugewiesen werden.