Anleinpflicht für Hunde

Urbar (bei Koblenz), den 02. 01. 2019

Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Vallendar

 

 

Hier ein Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Vallendar, welche am 13.12.2018 beschlossen wurde:

 

§ 2 Absatz 2:

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.

 

Absatz 3:

In öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

 

Absatz 4:

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen, Gehflächen und Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

 

Ein Verstoß der genannten Vorschriften, stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes dar.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

 

 

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