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Willkommen in Urbar bei Koblenz

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Ausschüsse

Der Ausschuss für Technik und Umwelt erhält folgende Zuständigkeiten:

  1. Beratung und Unterstützung der Verwaltung bei der Planung und Durchführung von technischen und umweltrelevanten Angelegenheiten,

     

  2. Beschlussfassung in folgenden Angelegenheiten:

    • Erteilung oder Versagung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB, soweit dies nicht dem Bürgermeister übertragen ist,

    • Ablösung von Stellplätzen,

    • Ausnahmen von der Baumschutzsatzung, sofern eine solche vorhanden ist,

    • Vergabe von Planungsaufträgen sowie technischen Ausrüstungen von über 5.000 € bis 25.500 € im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmitte

    • Anhörung bei Abweichungen von Satzungsbestimmungen (u.a. Be-bauungsplan) mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 (7) LBauO und § 69 LBauO

 

Stand: 26.09.2024

Weitere Informationen finden Sie [hier].

Dem Hauptausschuss obliegt die Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderates über

  1. den Haushaltsplan,

  2. die Satzungen,

  3. die Bauleitplanung,

  4. die Regionalplanung,

  5. Entwicklungsvorhaben und

  6. die Finanzplanung

Außerdem ist er federführend, wenn Angelegenheiten den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse berührt.

 

Beschließen kann er folgende Angelegenheiten:

  1. Personalangelegenheiten der Bediensteten der Gemeinde gemäß § 47 Abs. 2 GemO,

  2. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist,

  3. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren
    Haushaltsmittel ab 5.000,-- € bis 25.500,-- €, soweit nicht der
    Ausschuss für Technik und Umwelt zuständig ist,

  4. Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Ausgaben bis zu einem Betrag von 2.550,-- €, sofern diese nicht geringfügig sind gemäß der Festlegung in der Haushaltssatzung,

  5. Vermietungen und Verpachtungen ab einer jährlichen Miet- und Pachteinnahme von 7.500,-- € bis 15.000,-- €,

  6. Verfügung über das Gemeindevermögen sowie die Hingabe von Darlehen der Gemeinde bis zu einer Werthöhe von 7.500,-- € bis 15.000,-- € im Einzelfall,

  7. Erlass von Steuern, Abgaben oder sonstigen Forderungen derGemeinde Urbar bis zu einer Gesamthöhe von 2.550,-- €,

  8. Ausübung des Vorkaufsrechts ab einem Wert von 5.000,-- € bis 25.500,-- € im Einzelfall.

 

(Stand 26.09.2024)

Weitere Informationen finden Sie [hier].

Kindergarten- u. Schulträgerausschuss

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Rechnungsprüfungsausschuss

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Umlegungsausschuss

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